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WEG ZUR WEIHE
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6 MONATE DER ERFAHRUNGSZEIT
„Zu Beginn, durch eine Serie von Treffen werden wir uns ein erstes Bild von den Kandidaten machen, um zu verstehen, ob sie ausgeglichen sind und ob sie tatsächlich nach dem Willen Gottes suchen. Danach kann man, in einem der Häuser, die wir stabiliert haben eine Erfahrungszeit von wenigstens sechs Monaten machen (vgl Kap. 6,4-5), für eine anfängliche Berufliche Einsicht.“
(Statuten PFSGM, Kap. 2,9)
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PROBANDAT
„Dann geht es weiter mit einem Testjahr, das Postulat genannt wird, während diesem Jahr vertieft man die Einsicht und man legt den Schwerpunkt noch mehr auf den Aspekt, das Evangelium in die Tat umzusetzen, ebenso wie auf die grundlegende menschliche und religiöse Bildung und die psycho-affektive Reife.“
(Statuten PFSGM, Kap. 2,10)
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NOVIZIAT
„Nach dieser Zeit folgt das zweijährige Noviziat, wenn es nach der Einsicht der Höchsten Oberen angemessen ist (vgl. CIC 641), das auf die Weihe der zeitweiligen Annahme der evangelischen Räte vorbereitet (vgl. CIC 648).“
".
(Statuten PFSGM, Kap. 2,11)
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PROFESS DE GELÜBDE
„Am Ende des Noviziats werden – während der offiziellen zeitweiligen Profess – die evangelischen Räte angenommen (vgl. Kap. 2, 18; CIC 653 § 2), die je ein Jahr dauern und für 3 aufeinanderfolgende Jahre erneuert werden (vgl. Kap. 2,18; CIC 655). Danach hat man Zugang zu den ewigen Gelübden.“
(Statuten PFSGM, Kap. 2,12)
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